Umsatzsteuer

Rückerstattung der Umsatzsteuer aus dem Ausland


Die Umsatzsteuer wird den Nettobeträgen der Rechnungen für Treibstoff, Straßenbenutzungsgebühr, sowie Hotels, Messen, Ausstellungen, Schulungen und Seminare etc. im Ausland zugerechnet. Die Rückerstattung der Umsatzsteuer ist ein Muss für jeden auf Kosteneffizienz bedachten Unternehmer im Bereich Transport und Spedition.

Die Unternehmer, die die Umsatzsteuer im Ausland entrichtet haben, können die Steuerrückerstattung in dem Land beantragen, in dem die Steuer bezahlt wurde. Im Moment ist dies in den meisten europäischen wie auch in einigen Ländern außerhalb von Europa möglich.

Seit dem 1. Januar 2010 dürfen Unternehmen mit Sitz in der EU ihre Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung in anderen EU-Mitgliedstaaten elektronisch stellen. Trotz dieser Vereinfachung müssen die Anträge aber die durch die einzelne Mitgliedstaaten normierten, selten unkomplizierten, Bedingungen erfüllen, weshalb oft ein direkter Kontakt mit den ausländischen Finanzbehörden unumgänglich ist.

Die Anträge in den Ländern außerhalb der EU müssen in Papierform gestellt werden.

Durch die Sprachbarrieren und Gesetzesunterschiede in den einzelnen Ländern kann der Umsatzsteuerrückerstattungsprozess langwierig und kompliziert sein, die begangenen Fehler können schlimmstenfalls zum Verlust der beantragten Beträge führen.

Wir bieten Dienstleistungen im Bereich der Umsatzsteuerrückerstattung an, die Ihnen garantieren, dass Sie alle nur möglichen Umsatzsteuerbeträge aus dem Ausland zurückbekommen.

Wir analysieren alle Rechnungen und Kassenbelege, die Sie uns übermitteln, um eine fehlerlose Antragstellung zu gewährleisten, sodass Ihnen nicht auch nur der der kleinste Betrag verloren geht.

Wir folgen dem Prinzip, keine Gebühren für die Antragstellung zu erheben und beeinflussen damit den Kunden nicht bei seiner Entscheidung, ob sich die Antragstellung lohnt. Der Kunde erhält immer die bezahlte Umsatzsteuer retour. Der kleinste Betrag, der zurückerstattet werden kann, beträgt 50 Euro.

Wenn Sie sich für uns entscheiden, müssen Sie weder Zeit noch Geld investieren!

Unser Honorar wird erst nach erfolgter Rückerstattung der Steuer fällig. Das Honorar ist nur ein Bruchteil der zurückerhaltenen Beträge. Anmeldeformular

Unseren Kunden bieten wir drei Rückerstattungsverfahren:

  1. Einfache Rückerstattung - Der Kunde erhält die Umsatzsteuer, nachdem sie von den Finanzämtern an Consulting zurückerstattet wurde. Bei der einfachen Rückerstattung stellt Consulting die Anträge auf Rückerstattung auf Grund der Rechnungen des Kunden, die er im Ausland erhalten hat und die den beantragten Zeitraum betreffen. Die Rückerstattung kann in diesem Verfahren zwischen drei und vier Wochen dauern.
  2. Schnelle oder fristgerechte Rückerstattung – diese ist durch die schnelle Anzahlung an den Kunden durch Consulting gekennzeichnet. Der Kunde erhält die Rückerstattung innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der gesamten erforderlichen Rechnungen und Unterlagen. Die Rückerstattung betrifft Rechnungen aller Aussteller im Original aus dem jeweiligen Land für den beantragten Zeitraum.
  3. Rückerstattungsverfahren fehlt

Die Voraussetzungen für die schnelle oder fristgerechte Rückerstattung sind sowohl die Vorlage aller notwendigen Unterlagen, als auch das Erreichen des beantragten Mindestbetrages.

Kontakt

Consulting Elżbieta Wilczkowska

ul. Jaktorowska 4 lokal 6,
01-202 Warszawa

Tel./fax: 0048 222 54 03 70

Email: admin@vat-consulting.pl

Empfehlen Sie uns weiter

Empfehlen Sie unsere Dienstleistungen, so bekommen Sie zusätzlichen Preisnachlass für Dieselkraftstoff, Boni oder kleinere Vergütung für Steuerrückerstattung!

Mehr sehen