Mineralölsteuer

Rückerstattung der Mineralölsteuer aus dem Ausland


Die Mineralölsteuer wird zum Treibstoffpreis hinzugerechnet. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer ist ein Muss für jeden auf Kosteneffizienz bedachten Unternehmer im Bereich Transport und Spedition.

Die Möglichkeit der Rückerstattung eines Teils der Steuer in einigen Ländern der EU bietet sich Transportunternehmern und Busspediteuren an, die ihren Sitz in der EU haben und oft Treibstoff im Ausland kaufen.

Die Mineralölsteuer kann in folgenden Ländern zurückgewonnen werden:

  • Belgien
  • Frankreich
  • Spanien
  • Rumänien
  • Slowenien
  • Italien (In Italien können sich Reisebusse, mit Ausnahme von Linienbussen, die nach Fahrplan verkehren, nicht um die Rückerstattung der Mineralölsteuer bewerben.)

  • Die zur Rückerstattung der Mineralölsteuer für den getankten Treibstoff berechtigten Fahrzeuge sind:

    • Lastkraftwagen mit zulässigem Gesamtgewicht ab 7,5 t,
    • Reisebusse der Kategorien M2 oder M3, also mit mehr als acht Sitzplätzen für Passagiere.

    Die Rückerstattungsbeträge für Treibstoff sind von Land zu Land unterschiedlich und können sich jeden Monat oder jedes Viertel- oder Halbjahr ändern.

    • Belgien: Angaben für das Jahr 2014: die Rückerstattung betrug etwa 76 Euro pro 1000 l
    • Frankreich: Angaben für das Jahr 2014: die Rückerstattung betrug etwa 49 Euro pro 1000 l
    • Spanien: Die Rückerstattungsbeträge sind von der Region abhängig, in der getankt wurde und liegen zwischen 1 bis 49 Euro pro 1000 l
    • Rumänien: etwa 40 Euro pro 1000 l
    • Italien: 216,58 Euro pro 1000 l
    • Slowenien: etwa 70 - 100 Euro pro 1000 l

    Durch Sprachbarrieren und Gesetzesunterschiede in einzelnen Ländern kann der Rückerstattungsprozess langwierig und kompliziert sein, begangene Fehler können zum gänzlichen Verlust der beantragten Beträge führen.

    Die Anträge müssen den durch die einzelne Mitgliedstaaten normierten Bedingungen entsprechen, weshalb oft auch ein direkter Kontakt mit ausländischen Zollbehörden notwendig wird.

    Um Ihnen die Rückerstattung der Mineralölsteuer zu ermöglichen, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Dienstleistung zur Rückgewinnung der Mineralölsteuer an. Sie besteht in der genauen Analyse der erhaltenen Rechnungen und Unterlagen und der fehlerfreien Antragstellung samt erforderlicher Kommunikation mit den zuständigen Zollbehörden. Damit garantieren wir Ihnen, auch nur den kleinsten Betrag zurückzugewinnen.

    Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, müssen Sie dafür weder Zeit noch Geld investieren.

    Unser Honorar wird erst nach Rückerstattung der Steuer fällig.

    Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben. Wenn sich zeigt, dass der beantragte Betrag unsere Mindestvergütung unterschreitet, werden Sie darüber informiert, jedoch entstehen ihnen dadurch keinerlei Kosten

    Unseren Kunden bieten wir zwei Rückerstattungsverfahren:

    1. Einfache Rückerstattung -- Der Kunde erhält die Mineralölsteuer, nachdem sie von den Finanzämtern an Consulting zurückerstattet wurde. Bei der einfachen Rückerstattung stellt Consulting die Anträge auf Rückerstattung auf Grund von Rechnungen des Kunden, die er im Ausland erhalten hat und die den beantragten Zeitraum betreffen. Je nach Land dauert die Rückerstattung in diesem Verfahren 3 Monate bis zu 2 Jahre.
    2. Fristgerechte Rückerstattung – dieses Verfahren ist durch die Anzahlung an den Kunden durch Consulting gekennzeichnet., die jedoch nicht öfter als einmal pro Vierteljahr erfolgen kann. Der Kunde erhält innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der gesamten erforderlichen Rechnungen und Unterlagen die Rückerstattung per Überweisung auf sein Konto gutgeschrieben. Die Rückerstattung betrifft Rechnungen aller Aussteller im Original aus dem jeweiligen Land für den beantragten Zeitraum.

Kontakt

Consulting Elżbieta Wilczkowska

ul. Jaktorowska 4 lokal 6,
01-202 Warszawa

Tel./fax: 0048 222 54 03 70

Email: admin@vat-consulting.pl

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